Stifter werden



Zukunft stiften - Zukunft gestalten
Stiften ist nichts Neues - die ältesten deutschen Stiftungen reichen bis ins Mittelalter zurück. Die langfristige und zweckgebundene Hilfe macht Stiftungen als auch Zustiftungen zu wirkungsvollen Instrumenten in der Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigungen. Die von den Stiftern eingebrachten Vermögensteile werden dauerhalft angelegt, die Zustiftung stärkt unmittelbar das Grundstockvermögen und aus den Erträgen der Anlage werden die Projekte unterstützt.

Wir bieten Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten an, die Arbeit der Gemeinschaftsstiftung Sellen zu unterstützen und Ihre eigenen Stiftungsgedanken umzusetzen.

Sie können helfen
Wenn Sie zu den Zielen der Stiftung beitragen möchten, haben Sie u.a. folgende Möglichkeiten:

zu Lebzeiten

  • durch eine steuerlich absetzbare Spende oder
  • Zustiftung zum Vermögensstock (in Geld, Immobilien oder sonstigen Sachwerten).

durch Testament oder Erbvertrag, in dem Sie (schenkungs- und erbschaftssteuerfrei) die Stiftung

  • zum (Allein-) Erben,
  • zum Miterben neben anderen Erben,
  • zum Nacherben (etwa nach Ihrem zum Vorerben bestimmten behinderten Kind) einsetzen

oder die Stiftung

  • mit einer Zuwendung durch ein vom Erben zu erfüllendes Vermächtnis
    (oder durch eine Auflage) bedenken.
  • durch eine entsprechende Zustiftung können Sie Mitglied in der Stifterversammlung werden. ( s. § 9 der Satzung)
Sprechen Sie uns an, wir bzw. unsere Fachpartner informieren und beraten Sie gern um Ihre Wünsche individuell zum gewünschten Ziel zu bringen.